Stand: September 2026
Aufstockung in NRW: Warum „genehmigungsfrei“ zu pauschal ist
Die aktuelle BauO NRW unterscheidet unter anderem verfahrensfreie Bauvorhaben, Genehmigungsfreistellung und Genehmigungsverfahren. Welche Einordnung für eine konkrete Aufstockung gilt, muss am Vorhaben geprüft werden.
Die BauO NRW wurde durch Gesetz vom 21. Juli 2026 geändert; die Änderungen traten am 1. September 2026 in Kraft. Für Dortmund stellt die Stadt Informationen zur digitalen und klassischen Bauantragstellung bereit.
Drei Begriffe, die nicht verwechselt werden sollten
Verfahrensfreie Vorhaben
§ 62 BauO NRW listet bestimmte Vorhaben auf, für die kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Daraus folgt nicht, dass jedes gewünschte Bauvorhaben oder jede Aufstockung verfahrensfrei wäre.
Genehmigungsfreistellung
§ 63 enthält eine eigene Regelung zur Genehmigungsfreistellung unter bestimmten Voraussetzungen. Auch hier ist die konkrete Situation des Grundstücks und Vorhabens entscheidend.
Genehmigungsverfahren
Wenn weder Verfahrensfreiheit noch Freistellung greifen, kommen die in der BauO NRW geregelten Genehmigungsverfahren in Betracht. Planungsrecht, technische Nachweise und weitere Anforderungen bleiben projektspezifisch.
Was Eigentümer für die Vorprüfung zusammentragen können
- Adresse bzw. Grundstück und vorhandene Bestandspläne
- Baujahr und bekannte Umbauten
- Grundrisse, Schnitte und Fotos des Dachs
- vorhandene Statik, soweit verfügbar
- gewünschte zusätzliche Fläche und Nutzung
Dortmund: Bauantrag digital oder klassisch
Die Stadt Dortmund beschreibt die Bauaufsicht als Anlaufstelle für Bauvorhaben am Bestand. Digitale Bauanträge werden über Bauportal.NRW eingereicht; daneben ist die klassische Papierform vorgesehen.
Hinweis: Der Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Genehmigungsberatung. Bei konkreten Vorhaben ist die projektspezifische Einordnung durch die zuständigen Fachstellen bzw. Planungsbeteiligten erforderlich.
Projektanfrage
Projekt kurz einordnen lassen
Je konkreter die Ausgangslage, desto besser lässt sich einschätzen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
- Keine „Angebot in 60 Sekunden“-Versprechen bei komplexen Bauvorhaben.
- Die Angaben dienen zuerst der Qualifizierung und technischen Vorprüfung.
- Ausführender Fachpartner und Leistungsumfang werden vor einer Beauftragung transparent benannt.